Aktuelle Coronaregeln

Coronaregeln ab 4. 12. 2021

Seit 4. 12. 2021 gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Was heißt das für unsere Reitanlage?

Alle zu beachtenden Fakten:

  • Für den Zutritt in geschlossenen Räumen (Stall, Sattekammer, Reiterstüble, Sanitäranlagen) gelten ausschließlich die 2G-plus-Richtlinien (Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen und geimpfte Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.)
  • Für den Zutritt im Freien (gesamter Außenbereich, inkl. Reitplätze u. Reithallen)
    gelten die 2G Richtlinien!
  • Ausgenommen von der PCR-Testpflicht und den 2 G-Richtlinien sind ausschließlich:
    – Symtomfreie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen
    – Symtomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
    – Bei nicht immunisierten Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend

Um diese geltenden Maßnahmen einzuhalten, muss der Vereinsleitung zwingend von allen Einstellern und den mit der Betreuung der Pferde beauftragen Personen ein gültiger Impfnachweis (vollständig geimpft) bzw. Genesenennachweis vorliegen. Gleiches gilt für alle Reiter/innen im Schulbetrieb und deren Begleitpersonen, sofern sie die Innenräume betreten!!
Das heißt: Ohne entsprechenden Nachweis ist der Zutritt der Reitanlage und/oder den Innräumen (inkl. Reiterstüble) nicht gestattet!
Für Besucher, die nichts mit der Versorgung der Pferde oder dem Reitbetrieb zu tun haben ist die Anlage bis auf Weiteres geschlossen!

Nachweise bitte an: (Betreff „Impfnachweis + Name“)
oder per Fax an 07021 / 486924
oder persönlich an Heike Glück, Uwe Heinrich oder Kristin Gilles

Diese Anweisungen beruhen sich auf Vorgaben des Landes Baden-Württemberg.

Wir bitten Sie ALLE um Verständnis und Hilfe bei der Umsetzung der wichtigen Maßnahme in dieser Coronapandemie!

Vielen Dank
Eure Vorstandschaft